Leihmutterschaft in Spanien

Spanien ist eines der vielen Länder, wo die Leihmutterschaft nicht gesetzlich geregelt ist. Für Spanier, die mit dem Problem der Unfruchtbarkeit konfrontiert sind, ist es eher problematisch, sich an eine spezialisierte Agentur zu wenden oder selbst eine Leihmutter zu finden. Gleichzeitig kann es bei der Inanspruchnahme dieses Dienstes auch in anderen Ländern zu Schwierigkeiten kommen, da die spanischen Botschaften bei der Lösung solcher Probleme und der Registrierung von Kindern, die mit Hilfe Dritter geboren wurden, sehr sorgfältig vorgehen. In dem Artikel erfahren Sie, ob Leihmutterschaft in Spanien illegal ist und welche Alternativen den Bürgern angeboten werden.

Rechtmäßigkeit der Leihmutterschaft in Spanien

Auf die Frage, ob Leihmutterschaft in Spanien legal ist, können wir mit Sicherheit sagen, dass eine solche Dienstleistung im Land verboten ist. Gleichzeitig verbietet das Gesetz den Einsatz anderer Fortpflanzungstechnologien nicht: So ist es hier beispielsweise erlaubt, anonym eigene Eizellen und männliches Sperma zu spenden. Die Spende von genetischem Material kann finanziell belohnt werden.

Die Regierung verbietet spanischen Staatsbürgern nicht, die Dienste einer Leihmutter in anderen Ländern in Anspruch zu nehmen, doch leibliche Eltern können dennoch Schwierigkeiten bei der Registrierung eines Kindes und der Erlangung der Staatsbürgerschaft haben. Nach den Leihmutterschaftsgesetzen in Spanien ist die Mutter die Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat, unabhängig davon, wessen biologisches Material zur Kultivierung des Embryos verwendet wurde. Dank des Adoptionsgesetzes können Frauen jedoch offizielle Mütter ihres Kindes werden. Darüber – weiter.

Wo ist die Leihmutterschaft noch erlaubt?

Möglichkeit einer Leihmutterschaft in anderen Ländern

Die Leihmutterschaft ist eine der Methoden zur Überwindung der Unfruchtbarkeit und wird eingesetzt, wenn eine Frau nicht alleine ein Kind empfangen, austragen oder zur Welt bringen kann. Viele spanische Paare wählen für das Programm Länder aus, in denen Leihmutterschaft erlaubt und gesetzlich geregelt ist. Zu diesen Ländern gehören Georgien und die Ukraine, wo Ausländer die Dienste einer Leihmutter in Anspruch nehmen dürfen.

Um den Eingriff durchführen zu lassen, müssen genetische Eltern eine geeignete Leihmutterschaftsklinik oder -agentur auswählen. Dazu können Sie Dienste von Family Pathway nutzen. Das Verfahren besteht aus mehreren Phasen:

Beratung von Spezialisten

und Auswahl der geeigneten Art der Leihmutterschaft.

Vorbereitung auf die Teilnahme am Programm

Biologische Eltern müssen alle rechtlichen Aspekte berücksichtigen, dafür arbeiten in vielen Zentren professionelle Anwälte.

Ankunft im ausgewählten Land zur Auswahl einer Leihmutter,

Durchführung einer Diagnostik und Spende von genetischem Material.

Embryotransfer,

Austragen des Babys und Entbindung.

Der letzte Schritt nach der Geburt des Babys ist der Papierkram. Das Land, in dem das Kind geboren wurde, stellt eine Geburtsurkunde und in manchen Fällen auch die Staatsbürgerschaft aus.

Mit Hilfe eines Anwalts stellen die Eltern ein Paket mit Dokumenten zusammen, die für die Heimreise des Kindes nach Spanien erforderlich sind. Normalerweise sind das:

  • Geburtsurkunde und Kinderreisepass (mit Übersetzung und Apostille);
  • Bescheinigung über die genetische Verwandtschaft mit dem Vater;
  • Erklärung der Leihmutter (und Verzicht auf Rechte auf das Kind);
  • alle Verträge im Rahmen des Leihmutterschaftsprogramms: mit der Agentur, der Klinik, der Leihmutter.

Je nach Land kann die Liste der Dokumente variieren.

Das spanische Recht erkennt als Mutter die Frau an, die das Kind zur Welt gebracht hat, und nicht die genetische Mutter oder die Ehefrau des leiblichen Vaters. Somit hat das Kind bei seiner Ankunft in Spanien einen offiziellen Elternteil – den genetischen Vater. Die leibliche Mutter (Ehefrau des Vaters) muss das Kind adoptieren.